Verbesserung der Rechtsstellung von Behinderten‑Vertrauenspersonen im Betrieb
abgestimmt am
09.06.2005
Zusammenfassung
Die Petition fordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Behinderten‑ und Zentralbehindertenvertrauenspersonen zu verbessern: mehr Vertreter, Versammlungsrecht, Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Freizeitanspruch und Kündigungsschutz.
einfache MehrheitXXII09.06.2005
Andere
Personalvertretung
Mensch mit Behinderung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Zahl der Behinderten‑Vertrauenspersonen soll nach dem Prinzip des Betriebsratsstaffelsystems erhöht werden – von einer Person und zwei Stellvertretern auf bis zu sieben Vertreter in großen Betrieben.
Behinderten‑Vertrauenspersonen erhalten das Recht, eine Betriebsversammlung einzuberufen, um ihre Wahl zu sichern, analog zu den Regelungen für Jugend‑ und Betriebsräte.
Arbeitgeber müssen Behinderten‑Vertrauenspersonen die notwendigen Büro- und Arbeitsmittel bereitstellen, ähnlich wie für Betriebsräte und Jugend‑Vertrauenspersonen.
Für Betriebe mit mindestens 50 behinderten Beschäftigten soll die Freizeitgewährung der BVP auf ein Drittel einer 40‑Stunden‑Woche festgeschrieben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.