Einheitliche Verpflegungs‑ und Wohnkostenerstattung für Zivildienstleistende
abgestimmt am
26.01.2005
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine bundesweite Klarstellung der Verpflegungspauschale und die direkte Auszahlung des Verpflegungsgeldes vom Bund sowie eine klare Obergrenze für die Erstattung von Wohnkosten für Zivildienstleistende.
einfache MehrheitXXII26.01.2005
Andere
Zivildienst
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass der Begriff „angemessene Verpflegung“ im Zivildienstgesetz klar definiert wird, um eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu schaffen.
Der Bund soll künftig das Verpflegungsgeld direkt an die Zivildienstleistenden auszahlen, damit die Zahlung transparent und nachvollziehbar ist.
Eine klare, überprüfbare Obergrenze für die Erstattung von Wohnkosten soll eingeführt werden, damit alle Zivildienstleistenden die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet bekommen.
Der Antrag wird als dringlich bezeichnet und soll im Nationalrat nach § 100 (1) Zi 1 GOG weiterbehandelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.