Jährliche Berichtspflicht für die Behindertenanwaltschaft
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine jährliche Berichtspflicht der Behindertenanwaltschaft an das Parlament, um deren Arbeit transparenter zu machen und die Grundrechte besser zu schützen.
einfache MehrheitXXIII04.07.2007
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2007(Die Berichtspflicht soll ab dem Jahr 2007 gelten, sofern die Gesetzesvorlage wie gefordert zeitnah verabschiedet wird.)
Einführung einer jährlichen Berichtspflicht für die Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und Bundesrat.
Der Bericht soll einen speziellen Teil über die Wahrnehmung von Grundrechten in der Gesetzgebung und Verwaltung enthalten.
Rechtliche Verbesserungsvorschläge der Behindertenanwaltschaft sollen explizit im Bericht aufgeführt werden.
Die Umsetzung soll durch eine entsprechende Gesetzesvorlage des Bundesministers für soziale Sicherheit erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.