Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass Asylwerber nach einer Haftstrafe keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.einfache Mehrheit XXIII 27.11.2007
Gesetz
Flüchtling
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Regelung zum Verlust des Arbeitslosengeldes.
- Asylwerber verlieren den Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie eine gerichtliche Haftstrafe verbüßt haben.
- Die Regelung betrifft spezifisch Personen, die nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Haft waren.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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