Zusammenfassung
Ein Verbot von Streumunition und Streubomben in Österreich, um die Zivilbevölkerung vor gefährlichen Blindgängern zu schützen.einfache Mehrheit XXIII 25.04.2007
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Vollständiges Verbot der Herstellung, des Verkaufs und des Besitzes von Streumunition und Streubomben.
- Verbot der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie des Gebrauchs dieser Waffensysteme.
- Ausnahme für die Verwendung zu Ausbildungszwecken im Bundesheer oder im Entminungsdienst.
- Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.