Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Volksanwaltschaft durch direkte Volkswahlen unabhängiger von Parteien zu machen und die Mitgliederzahl auf sechs zu erhöhen.2/3 Mehrheit XXIII 24.05.2007
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2007 (Gemäß Art. 151 Abs. 37 des Antrags treten die Änderungen mit dem 1. Juni 2007 in Kraft.)
- Direkte Wahl der Mitglieder durch das Volk statt einer Nominierung durch die Parteien.
- Erhöhung der Anzahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft von drei auf sechs Personen.
- Einführung einer Möglichkeit, Mitglieder durch eine Volksabstimmung vorzeitig aus dem Amt zu entfernen.
- Verpflichtung für Kandidaten, besondere Fachkenntnisse in der öffentlichen Verwaltung nachzuweisen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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