Zusammenfassung
Der Antrag sieht ein 'Bleiberechtsgesetz' vor, um Menschen mit langjährigem Aufenthalt und humanitären Gründen eine dauerhafte Niederlassung zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXIII 24.01.2008
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Einführung einer klaren Definition für humanitäre Gründe im Aufenthaltsrecht.
- Personen, die seit mehr als fünf Jahren im Land leben, können eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung beantragen.
- Nach acht Jahren Aufenthalt wird vermutet, dass humanitäre Gründe für ein Bleiben vorliegen.
- Es wird ein spezielles Bleiberecht für Asylwerber geschaffen, die bereits vor Juli 2004 einen Antrag gestellt haben.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.