Bekämpfung von Zwangsehen durch neue Strafbestimmungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung eines eigenen Straftatbestandes für Zwangsehen, um diese Menschenrechtsverletzung effektiver zu bestrafen.
einfache Mehrheit XXIII 22.11.2007
Gesetz
Strafrecht
Menschenrechte
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Zwangsehen im Strafgesetzbuch.
  • Festlegung einer klaren Definition, dass eine Zwangsehe jede Eheschließung ist, die nicht auf freiem Willen beruht.
  • Bestrafung von Personen, die durch Gewalt, Entziehung der Freiheit oder Drohungen zur Ehe nötigen, sowie derjenigen, die die Ehe unter Kenntnis des Zwangs vollziehen.
  • Verschärfung der Strafen (bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe), wenn das Opfer eine minderjährige Person ist.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
8:25 min
291/A - Strafgesetzbuch - StGB
2:42 min
291/A - Strafgesetzbuch - StGB
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