Rückvergütung von 20 % des Kaufpreises für behinderte Autofahrer
abgestimmt am
10.04.2008
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will die aktuelle NoVA‑Rückvergütung für Menschen mit Behinderung durch eine Rückerstattung von 20 % des Kaufpreises bis zu 22.000 € ersetzen und zusätzlich Umbaukosten übernehmen. Ziel ist, den Kauf von Gebrauchtwagen zu fördern und Anreize für sparsame Fahrzeuge zu setzen.
einfache MehrheitXXIII10.04.2008
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag ersetzt die Rückvergütung der NoVA durch eine Rückerstattung von 20 % des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 22.000 €.
Zusätzlich werden die Kosten für behindertengerechte Umbauten (z. B. Automatik, Servolenkung) erstattet.
Ein neuer Antrag auf Rückvergütung ist erst nach Ablauf von fünf Jahren wieder zulässig.
Durch die Neuregelung soll der Kauf von Gebrauchtwagen gefördert und ein Anreiz für sparsame Fahrzeuge geschaffen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.