Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, die UN-Kinderrechtskonvention durch ein Bundesverfassungsgesetz direkt anwendbar und verfassungsrechtlich geschützt zu machen. Bisher hat die Konvention nur den Rang eines einfachen Gesetzes.
einfache Mehrheit XXIII 27.09.2007
Entschließung
Verfassung
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Aufwertung der UN-Kinderrechtskonvention von einem einfachen Gesetz zu einem Bundesverfassungsgesetz.
  • Sicherstellung der unmittelbaren Anwendbarkeit der Kinderrechte in der österreichischen Rechtsordnung.
  • Verankerung des Kindeswohls als vorrangiges Prinzip bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Stellen.
  • Stärkung der Partizipationsrechte, damit Kinder und Jugendliche ihre Meinung frei äußern und berücksichtigt werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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