Senkung der Prüfungsgrenze für staatlich beteiligte Unternehmen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die Grenze für die Prüfung von Unternehmen durch den Rechnungshof zu senken. Unternehmen sollen bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von über 25 % statt bisher 50 % kontrolliert werden können.
einfache Mehrheit XXIII 27.02.2008
Gesetz
Verfassung
Unternehmensarten
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Senkung der Beteiligungsschwelle für staatliche Prüfungen.
  • Unternehmen sollen bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von über 25 % durch den Rechnungshof kontrollierbar sein.
  • Vermeidung von Kontrolllücken bei Unternehmen mit geringerer staatlicher Beteiligung.
  • Reduzierung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten über die tatsächliche Beherrschung von Unternehmen.

Eingebracht von

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:25 min
Antrag 377A/, Bundes-Verfassungsgesetz und Rechnungshofgesetz, Änd.
1:46 min
Antrag 377A/, Bundes-Verfassungsgesetz und Rechnungshofgesetz, Änd.
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