Abschaffung der außerberuflichen Immunität von Abgeordneten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Abschaffung der außerberuflichen Immunität von Abgeordneten, um deren Privileg bei privaten Straftaten zu beenden.
2/3 Mehrheit XXIII 27.09.2007
Gesetz
Verfassung
direkt gewählte Kammer
parlamentarische Immunität
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2008
  • Die berufliche Immunität der Abgeordneten soll weiterhin bestehen bleiben.
  • Die außerberufliche Immunität, die Abgeordnete vor privaten Strafverfahren schützt, soll ersatzlos gestrichen werden.
  • Das Ziel ist die Herstellung der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz durch den Wegfall von Politikerprivilegien.
  • Die Neuregelung soll voraussichtlich zum 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.