Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Abschaffung der außerberuflichen Immunität von Abgeordneten, um deren Privileg bei privaten Straftaten zu beenden.2/3 Mehrheit XXIII 27.09.2007
Gesetz
Verfassung
direkt gewählte Kammer
parlamentarische Immunität
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008
- Die berufliche Immunität der Abgeordneten soll weiterhin bestehen bleiben.
- Die außerberufliche Immunität, die Abgeordnete vor privaten Strafverfahren schützt, soll ersatzlos gestrichen werden.
- Das Ziel ist die Herstellung der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz durch den Wegfall von Politikerprivilegien.
- Die Neuregelung soll voraussichtlich zum 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.