Stärkung der Studierendenvertretung und Neuregelung des Lehrpersonals an Fachhochschulen
abgestimmt am
07.11.2007
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Mitbestimmung der Studierenden an Fachhochschulen und definiert die Rechte von nebenberuflichem Lehrpersonal neu.
einfache MehrheitXXIII07.11.2007
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Studierenden an Fachhochschulen werden offiziell der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft angegliedert.
Es werden spezifische Vertretungsorgane wie die Fachhochschul-Studienvertretung, Studiengangsvertretungen und Jahrgangsvertretungen vorgeschrieben.
Das Lehrpersonal wird klar in hauptberufliche und nebenberufliche Gruppen unterteilt.
Nebenberufliche Lehrkräfte dürfen maximal sechs Semesterwochenstunden unterrichten und müssen einer anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.