Zusammenfassung
Anhebung eines Steuerbetrags von 110 auf 200 Euro zur Stärkung der Kaufkraft und Entlastung von Geringverdienern.einfache Mehrheit XXIII 29.11.2007
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Erhöhung eines Steuerbetrags von 110 Euro auf 200 Euro zur Entlastung der Bürger.
- Besondere Förderung von Teilzeitbeschäftigten und Menschen mit geringem Einkommen.
- Ziel ist die Stärkung der Kaufkraft zur Förderung der heimischen Wirtschaft.
- Die geschätzten Kosten durch geringere Steuereinnahmen belaufen sich auf etwa 190 Millionen Euro.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Bucher Josef
BZÖ
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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