Steuersenkung durch Erhöhung der Negativsteuer

Zusammenfassung

Anhebung eines Steuerbetrags von 110 auf 200 Euro zur Stärkung der Kaufkraft und Entlastung von Geringverdienern.
einfache Mehrheit XXIII 29.11.2007
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Erhöhung eines Steuerbetrags von 110 Euro auf 200 Euro zur Entlastung der Bürger.
  • Besondere Förderung von Teilzeitbeschäftigten und Menschen mit geringem Einkommen.
  • Ziel ist die Stärkung der Kaufkraft zur Förderung der heimischen Wirtschaft.
  • Die geschätzten Kosten durch geringere Steuereinnahmen belaufen sich auf etwa 190 Millionen Euro.

Eingebracht von

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:11 min
Antrag 439/A - Einkommensteuergesetz 1988, Änd.
2:47 min
Antrag 439/A - Einkommensteuergesetz 1988, Änd.
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