Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, um auch Personen zu schützen, die ihr Vermögen als Sicherheit für Kredite anderer hinterlegen.einfache Mehrheit XXIII 31.01.2008
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Verbesserung des Schutzes für Personen, die Sicherheiten für Dritte hinterlegen.
- Verpflichtung der Gläubiger, über die wirtschaftliche Lage des Schuldners aufzuklären.
- Vermeidung von existenzbedrohenden Situationen, etwa durch den Verlust von Wohneigentum.
- Rechtliche Gleichstellung von Pfandbestellern mit Bürgen und Mitschuldnern.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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