Reform der Ausgleichstaxe im Behinderteneinstellungsgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Gebühren für Unternehmen zu erhöhen, die ihre Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. Durch eine gestaffelte Gebühr sollen größere Betriebe stärker dazu motiviert werden, behinderte Menschen einzustellen.
einfache Mehrheit XXIII 02.04.2008
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Mensch mit Behinderung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2007 (Der im Text erwähnte Ausgangswert gilt ab dem 1. Jänner 2007.)
  • Einführung einer gestaffelten Gebühr für Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen.
  • Der Basisbetrag für die erste nicht besetzte Stelle wird jährlich an die allgemeine soziale Entwicklung angepasst.
  • Mit jeder weiteren nicht besetzten Stelle erhöht sich die monatliche Zahlung schrittweise um die Hälfte des Basiswertes.
  • Die Gebühr pro Person ist nach oben hin auf das Fünffache des ursprünglichen Basiswertes begrenzt.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:07 min
512/A - Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG
2:18 min
512/A - Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG
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