Stärkung der parlamentarischen Mitwirkung bei EU-Besetzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, um die Mitwirkung des Nationalrates bei der Besetzung von EU-Gremien zu stärken und die Rechte der Opposition zu verbessern.
2/3 Mehrheit XXIII 31.01.2008
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung muss bei der Besetzung von EU-Gremien (z.B. Europäische Investitionsbank) das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates suchen.
  • Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Hauptausschuss und den Bundespräsidenten gleichzeitig über beabsichtigte Entscheidungen zu informieren.
  • Politische Parteien im Hauptausschuss, die nicht Teil der Regierung sind, erhalten das Recht, eigene Kandidaten für den Rechnungshof zu benennen.
  • Der Hauptausschuss übernimmt eine aktive Rolle bei der Wahl der Mitglieder aus den vorgeschlagenen Kandidaten.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:54 min
542/A - Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG),
542/A - Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG),
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