Anpassung der Verjährungsfristen zum Schutz von Kindern

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Straftaten gegen Kinder, damit diese erst mit 21 Jahren enden. Zudem sollen besonders schwere Delikte gar nicht mehr verjähren.
einfache Mehrheit XXIII 31.01.2008
Entschließung
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Schutz von Kindern vor der strafrechtlichen Verjährung bei Gewaltverbrechen.
  • Verlängerung der Verjährungsfristen für Straftaten gegen Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
  • Kritik an aktuellen Regelungen, die dazu führen können, dass schwere Taten nicht mehr verfolgt werden können.
  • Vollständiger Ausschluss der Verjährung bei Delikten mit Todesfolge oder schweren dauerhaften Folgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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