Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes

Zusammenfassung

Der Antrag verlängert die Frist für Entschädigungsanträge bis Ende 2011 und regelt die zeitliche Befristung für die Nutzung der Schiedsinstanz durch Bundesländer und Gemeinden.
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2008
Gesetz
völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Frist für die Einreichung von Anträgen bei der Schiedsinstanz.
  • Die neue Frist für die schriftliche Antragstellung endet am 31. Dezember 2011.
  • Bundesländer und Gemeinden können die Schiedsinstanz für die Prüfung von Rückgaben nutzen.
  • Die Möglichkeit für Gebietskörperschaften, die Schiedsinstanz einzusetzen, ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:01 min
Entschädigungsfondsgesetz
2:28 min
Entschädigungsfondsgesetz
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