Reform der Leitung von Untersuchungsausschüssen durch Richter

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Untersuchungsausschüsse im Nationalrat durch pensionierte Richter geleitet werden sollen, um politische Voreingenommenheit zu verhindern.
einfache Mehrheit XXIII 07.05.2008
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Regelung zur Besetzung der Leitung von Untersuchungsausschüssen.
  • Der Vorsitzende und zwei Stellvertreter sollen aus einer Liste von mindestens 20 pensionierten Berufsrichtern bestimmt werden.
  • Die erste Arbeitssitzung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung stattfinden.
  • Der Vorsitzende darf bei den Sitzungen kein Stimmrecht ausüben.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:17 min
Antrag 603/A, Geschäftsordnungsgesetz 1975, Änd.
1:16 min
Antrag 603/A, Geschäftsordnungsgesetz 1975, Änd.
Relevante Medienberichte
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