Aktionsplan für Menschenrechte in Österreich

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen nationalen Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte vorzulegen, basierend auf den Empfehlungen des Europarats‑Berichts von 2007.
einfache Mehrheit XXIII 11.03.2008
Entschließung
Menschenrechte

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt von der Bundesregierung die Ausarbeitung eines umfassenden nationalen Aktionsplans zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
  • Der Aktionsplan soll innerhalb eines Jahres dem Parlament vorgelegt werden.
  • Der Antrag beruft sich auf den Bericht des Europarats‑Menschenrechtskommissars, der Empfehlungen zu Ratifizierung von Menschenrechtsabkommen, Stärkung sozialer Rechte und Bekämpfung von Diskriminierung enthält.
  • Die Zuständigkeit für die Umsetzung soll an den Ausschuss für Menschenrechte übertragen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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