Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Disziplinarstrafen für Beamte nach drei Jahren automatisch aus dem Personalakt gelöscht werden müssen, um langfristige berufliche Nachteile zu verhindern.einfache Mehrheit XXIII 07.05.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Einführung einer automatischen Löschung von Disziplinarstrafen aus dem Personalakt.
- Die Löschung soll nach Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgen.
- Verhindert, dass alte Vergehen die Bewerbung auf neue Stellen oder Beförderungen dauerhaft behindern.
- Strafen dürfen nach Ablauf der Frist in keinem weiteren Disziplinarverfahren mehr berücksichtigt werden.
Reden
2 Reden insgesamt
Pro
Contra
Pendl Otto
SPÖ
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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