Automatische Tilgung von Disziplinarstrafen im Beamtenrecht

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Disziplinarstrafen für Beamte nach drei Jahren automatisch aus dem Personalakt gelöscht werden müssen, um langfristige berufliche Nachteile zu verhindern.
einfache Mehrheit XXIII 07.05.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Einführung einer automatischen Löschung von Disziplinarstrafen aus dem Personalakt.
  • Die Löschung soll nach Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgen.
  • Verhindert, dass alte Vergehen die Bewerbung auf neue Stellen oder Beförderungen dauerhaft behindern.
  • Strafen dürfen nach Ablauf der Frist in keinem weiteren Disziplinarverfahren mehr berücksichtigt werden.

Reden

2 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:05 min
Antrag 635/A, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Änd.
1:01 min
Antrag 635/A, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Änd.
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