Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, die Ehe verfassungsrechtlich als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts zu definieren, um sie vor einer rechtlichen Angleichung an gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu schützen.
2/3 Mehrheit XXIII 10.07.2008
Gesetz
Verfassung
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Verankerung der Ehedefinition als Verfassungsbestimmung.
  • Festlegung der Ehe auf zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts.
  • Definition der ehelichen Pflichten wie gemeinsames Leben, Kindererziehung und gegenseitiger Beistand.
  • Verhinderung einer rechtlichen Angleichung der Ehe an gleichgeschlechtliche Lebensmodelle.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:00 min
753/A - Erste Lesung - ABGB
1:46 min
753/A - Erste Lesung - ABGB
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.