Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Ehe verfassungsrechtlich als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts zu definieren, um sie vor einer rechtlichen Angleichung an gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu schützen.2/3 Mehrheit XXIII 10.07.2008
Gesetz
Verfassung
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Verankerung der Ehedefinition als Verfassungsbestimmung.
- Festlegung der Ehe auf zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts.
- Definition der ehelichen Pflichten wie gemeinsames Leben, Kindererziehung und gegenseitiger Beistand.
- Verhinderung einer rechtlichen Angleichung der Ehe an gleichgeschlechtliche Lebensmodelle.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
Ablinger Sonja
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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