Zusammenfassung
Verschärfung der Strafen für die rechtswidrige Freiheitsentziehung, insbesondere bei besonders qualvollen Umständen.einfache Mehrheit XXIII 08.05.2008
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Erhöhung des Strafmaßes für die rechtswidrige Freiheitsentziehung.
- Besonders schwere Strafen (drei bis zwanzig Jahre Haft) bei qualvoller oder besonders belastender Freiheitsentziehung.
- Sicherstellung, dass die Gefängnisstrafe niemals kürzer ist als die Dauer der eigentlichen Freiheitsentziehung.
- Einführung einer Regelung zur Verdoppelung der Haftstrafe bei extrem langer und qualvoller Gefangenschaft.
Dokumente (PDFs)
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