Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Bedingungen für eine Dienstbefreiung von Landeslehrern während einer Kur. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn kein Termin in den Hauptferien gefunden werden kann und bestimmte medizinische sowie finanzielle Voraussetzungen erfüllt sind.einfache Mehrheit XXIII 19.06.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Verschärfung der Regeln für die Freistellung von Lehrkräften während einer Kur.
- Kuren sollen vorrangig während der Hauptferien stattfinden.
- Eine Befreiung ist nur möglich, wenn nachweislich kein Termin in den Ferien verfügbar ist.
- Die Kosten der Kur müssen von einem Sozialversicherungsträger oder einer ähnlichen Einrichtung getragen werden.
Dokumente (PDFs)
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