Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Einberufung von Ausschüssen und die Festlegung ihrer Tagesordnung, um den Konsens zwischen den Fraktionen rechtlich abzusichern.einfache Mehrheit XXIII 08.07.2008
Gesetz
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Die Einberufung von Ausschusssitzungen soll an die Abstimmung in der Präsidialkonferenz oder an das Einvernehmen aller Fraktionen gebunden werden.
- Die Ausschussleitung wird rechtlich verpflichtet, diese Konsensvorgaben bei der Terminplanung einzuhalten.
- Das Streichen von Themen von der Tagesordnung kann mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
- Das Hinzufügen neuer, nicht geplanten Themen erfordert eine einstimmige Entscheidung aller anwesenden Mitglieder.
Dokumente (PDFs)
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