Reform der Einsetzung und Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht Änderungen vor, um die Einsetzung und die Beweiserhebung in Untersuchungsausschüssen des Nationalrates zu erleichtern und zu stärken.
einfache Mehrheit XXIII 14.12.2006
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Erleichterte Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch Minderheiten.
  • Ein Verlangen von 20 Abgeordneten oder einer gesamten Fraktion reicht für die Einsetzung aus.
  • Begrenzung der Anzahl gleichzeitig laufender Untersuchungsprozesse zur Vermeidung von Überlastung.
  • Einzelne Mitglieder des Ausschusses können Beweise oder Zeugen direkt anfordern.

Reden

8 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:52 min
9/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975, Änderung
6:06 min
9/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975, Änderung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.