Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Zuwandernde für einen Aufenthaltstitel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen müssen.einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Einführung einer verpflichtenden Deutschprüfung auf dem Niveau B1 für den Erhalt eines Aufenthaltstitels.
- Die Sprachkenntnisse müssen bereits als Voraussetzung für die Einreise bzw. den Aufenthalt gelten.
- Ausnahmen von der Sprachpflicht sind nur noch in engen Grenzen möglich, etwa zum Schutz des Familienlebens oder bei speziellen Arbeitsverhältnissen als Fachkraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.