Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Begrenzung kommunaler Gebühren auf das Kostendeckungsprinzip und deren schrittweise Absenkung bis 2013.einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Steuerwesen
Finanzausgleich
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2008
- Begrenzung der Gebühren für Gemeindeeinrichtungen auf das Maß der tatsächlichen Kosten.
- Sofortiges Verbot weiterer Gebührenerhöhungen, die über die Kostendeckung hinausgehen.
- Absenkung bereits zu hoher Gebühren in gleichmäßigen Schritten zwischen 2009 und 2013.
- Ziel ist eine mittelfristige Entlastung der Haushalte und die Vermeidung von übermäßigen Einnahmen der Gemeinden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.