Begrenzung der Kommunalgebühren

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Begrenzung kommunaler Gebühren auf das Kostendeckungsprinzip und deren schrittweise Absenkung bis 2013.
einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Steuerwesen
Finanzausgleich

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2008
  • Begrenzung der Gebühren für Gemeindeeinrichtungen auf das Maß der tatsächlichen Kosten.
  • Sofortiges Verbot weiterer Gebührenerhöhungen, die über die Kostendeckung hinausgehen.
  • Absenkung bereits zu hoher Gebühren in gleichmäßigen Schritten zwischen 2009 und 2013.
  • Ziel ist eine mittelfristige Entlastung der Haushalte und die Vermeidung von übermäßigen Einnahmen der Gemeinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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