Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, Überstundenzuschläge bis zu zwanzig Mal pro Monat steuerfrei zu stellen und Zulagen für erschwerte Arbeit monatlich bis 360 Euro steuerfrei zu gestalten.einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Steuerbefreiung für Zuschläge bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bis zu einem Betrag von 360 Euro monatlich.
- Erhöhung der Anzahl steuerfreier Überstunden auf bis zu zwanzig pro Monat.
- Die steuerfreie Überstundenregelung gilt für Zuschläge von maximal 50 % des Grundlohnes.
- Die neuen Regelungen sollen mit dem 1. Jänner 2009 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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