Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich
abgestimmt am
06.06.2008
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert eine Verfassungsänderung, die ein dreistufiges Verfahren für direkte Gesetzgebung einführt: Volksinitiative, Volksbegehren und abschließender Volksentscheid.
einfache MehrheitXXIII06.06.2008
Andere
Verfassung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Eine Volksinitiative kann von mindestens 30 000 stimmberechtigten Bürger*innen eingereicht werden; das Parlament muss den Vorschlag innerhalb von sechs Monaten beraten und entscheiden.
Wird die Initiative nicht unverändert angenommen, können die Initiativträger ein Volksbegehren starten, für das innerhalb einer Eintragungswoche Unterschriften gesammelt werden.
Erreicht das Volksbegehren 300 000 Unterschriften, folgt nach drei bis sechs Monaten ein verbindlicher Volksentscheid, bei dem die Mehrheit über das Gesetz entscheidet.
Während mindestens drei Monate vor einem Volksentscheid muss in den Massenmedien eine freie und gleichberechtigte Diskussion stattfinden, kontrolliert von einem unabhängigen Medienrat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.