Zusatzprotokoll zum Datenschutz (Kontrollstellen & Datenverkehr)

Zusammenfassung

Das Zusatzprotokoll regelt die Einrichtung unabhängiger Datenschutzbehörden und den sicheren grenzüberschreitenden Datenverkehr.
einfache Mehrheit XXIII 05.12.2007
Andere
Informatik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Verpflichtung zur Einrichtung mindestens einer unabhängigen nationalen Datenschutz-Kontrollstelle.
  • Die Kontrollstellen müssen über Untersuchungs- und Einwirkungsbefugnisse sowie Klagerechte verfügen.
  • Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden von staatlicher Einflussnahme.
  • Regelung des Datentransfers in Drittstaaten: Daten dürfen nur fließen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:15 min
Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
1:29 min
Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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