Gesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
abgestimmt am
27.09.2007
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht es österreichischen Unternehmen, sich grenzüberschreitend innerhalb der EU zu verschmelzen, und stärkt dabei den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern.
einfache MehrheitXXIII27.09.2007
Gesetz
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ermöglichung von Verschmelzungen zwischen österreichischen Unternehmen und Partnern in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Der Verschmelzungsplan muss zwingend notariell beurkundet werden.
Minderheitsgesellschafter, die der Verschmelzung widersprechen, haben ein Recht auf eine angemessene Barabfindung.
Gläubiger können bei Gefahr ihrer Forderungen eine Sicherheitsleistung verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.