Reform der Bundeshaushaltsführung durch Einführung eines Finanzrahmens
abgestimmt am
06.12.2007
Zusammenfassung
Dieses Gesetz führt einen mehrjährigen Bundesfinanzrahmen mit verbindlichen Ausgabenobergrenzen und ein neues, flexibles Rücklagenregime ein.
einfache MehrheitXXIII06.12.2007
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung eines mehrjährigen Finanzrahmens mit einer Planungsperspektive von vier Jahren.
Festlegung von Ausgabenobergrenzen für fünf spezifische Rubriken wie Recht und Sicherheit oder Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie.
Möglichkeit von variablen Ausgabengrenzen in Bereichen, die von der Wirtschaftslage oder EU-Mitteln abhängen (z.B. Pensionsversicherung).
Die im Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen sind verbindlich und dürfen nur in Ausnahmefällen (Verteidigungsfall oder Gefahr im Verzug) überschritten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.