Modernisierung des Strafverfahrens und Stärkung des Opferschutzes
abgestimmt am
07.11.2007
Zusammenfassung
Dieses Gesetz modernisiert die österreichische Strafprozessordnung und andere Strafgesetze durch eine Aktualisierung der Terminologie, die Stärkung von Opferrechten und die Präzisierung von Ermittlungsbefugnissen.
einfache MehrheitXXIII07.11.2007
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008
Umfassende Modernisierung der juristischen Fachsprache zur besseren Verständlichkeit (z.B. Verwendung von 'Opfer' statt 'Geschädigter').
Erweiterung der Befugnisse von Bezirksanwälten bei Ermittlungen und Anordnungen in Verfahren vor Bezirksgerichten.
Erweiterte Befugnisse der Kriminalpolizei zur eigenständigen Sicherstellung von Gegenständen unter bestimmten Bedingungen.
Verlängerung der Fristen für Privatbeteiligte, wenn sie zur Hauptverhandlung nicht geladen wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.