Verlängerung der Zugangsbeschränkungen für bestimmte Studien
abgestimmt am
07.11.2007
Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert die Möglichkeit für Universitäten, den Zugang zu bestimmten Studien (z.B. Medizin) durch Auswahlverfahren zu beschränken, und ermächtigt den Minister, bei Bedarf weitere Fächer zu regeln.
einfache MehrheitXXIII07.11.2007
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Verlängerung der Möglichkeit für Universitäten, den Zugang zu bestimmten Studien durch Auswahlverfahren zu beschränken.
Die Liste der betroffenen Studien wird angepasst: Medizin, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin, Betriebswirtschaft sowie Kommunikationswissenschaften und Publizistik bleiben unter Beobachtung, während Biologie und Pharmazie entfallen.
Der zuständige Minister erhält die Befugnis, per Verordnung weitere Studien zu beschränken, falls die Nachfrage aus dem Ausland die Studienbedingungen gefährdet.
Die gesamte Regelung wird befristet und tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2010 außer Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.