Novelle der Sicherheits- und Polizeigesetze zur Anpassung an den Datenschutz
abgestimmt am
06.12.2007
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die Befugnisse der Polizei an das neue Datenschutzgesetz an. Es ermöglicht unter anderem die Abfrage von Standortdaten bei Lebensgefahr und die Nutzung neuer Analysedatenbanken zur Bekämpfung schwerer Gewaltverbrechen.
einfache MehrheitXXIII06.12.2007
Gesetz
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008
Anpassung der polizeilichen Befugnisse an das neue Datenschutzgesetz.
Ermächtigung zur Abfrage von Standortdaten bei Mobiltelefonen in akuten Lebensgefahr-Situationen.
Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Analyse von schweren Gewaltdelikten und Sexualstraftaten.
Detaillierte Regelung zur Verarbeitung von Daten für die Leitung und Koordination von Polizeieinsätzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.