Anpassung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes an EU-Standards
abgestimmt am
04.12.2007
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Anerkennung von Wirtschaftstreuhand-Berufen aus der EU/EWR und der Schweiz. Es legt fest, wie Fachkräfte vorübergehend arbeiten oder sich dauerhaft in Österreich niederlassen können.
einfache MehrheitXXIII04.12.2007
Gesetz
Buchprüfung
Schwerpunkte
Regelung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen für Fachkräfte aus der EU, dem EWR und der Schweiz.
Verpflichtung zur Ablegung einer Eignungsprüfung bei nicht gleichwertigen Berufsqualifikationen für eine dauerhafte Niederlassung.
Verschärfte Informationspflichten für ausländische Dienstleister gegenüber ihren Kunden (z.B. Angaben zur Versicherung und zum Register).
Erhöhung der Kontrollen und Sanktionen bei unberechtigter Berufsausübung oder falscher Berufsbezeichnung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.