Modernisierung des Ziviltechnikergesetzes zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
abgestimmt am
04.12.2007
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Ziviltechnikergesetz an EU-Richtlinien an, um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu erleichtern und die Mobilität von Fachkräften zu fördern.
einfache MehrheitXXIII04.12.2007
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Erleichterter Zugang zum Beruf für EU-Bürger, deren Familienangehörige und Schweizer Staatsangehörige.
Teilzeitbeschäftigungen können nun als Berufspraxis angerechnet werden, sofern sie nicht weniger als die Hälfte der Normalarbeitszeit betragen.
Bei nicht gleichwertigen ausländischen Abschlüssen können eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang von bis zu zwei Jahren absolviert werden.
Dienstleister aus dem Ausland müssen Kunden klar über ihre Registrierung, Aufsichtsbehörde und Versicherung informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.