Modernisierung des Signaturgesetzes und Vereinfachung digitaler Unterschriften
abgestimmt am
05.12.2007
Zusammenfassung
Dieses Gesetz modernisiert das Signaturrecht, indem es Begriffe an EU-Standards anpasst, die Identitätsprüfung durch alternative Methoden erleichtert und die Aufsicht über Anbieter effizienter gestaltet.
einfache MehrheitXXIII05.12.2007
Gesetz
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Anpassung der Begrifflichkeiten an europäische Standards (z.B. Umstellung von 'sicher' auf 'qualifiziert').
Erweiterung des Signatoren-Begriffs, sodass nun auch Firmen und Behörden digital unterschreiben können.
Erleichterung der Identitätsprüfung: Alternative Nachweise zum Lichtbildausweis werden zugelassen.
Stärkung des Wirtschaftsstandorts durch Reduktion der Aufsicht über Anbieter einfacher Signaturen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.