Vorläufige Nichtanwendung technischer Eisenbahn-Normen zur Vermeidung von EU-Rechtskonflikten

Zusammenfassung

Österreich erklärt, bestimmte technische Anhänge des internationalen Eisenbahnübereinkommens (COTIF) vorerst nicht anzuwenden, um Konflikte mit EU-Recht zu vermeiden.
einfache Mehrheit XXIII 05.07.2007
Andere
Schienentransport
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Österreich gibt eine Erklärung ab, um Widersprüche zwischen internationalem Eisenbahnrecht und EU-Recht zu vermeiden.
  • Bestimmte technische Regelungen zur Nutzung der Infrastruktur werden vorerst nicht angewendet.
  • Die technischen Vorschriften für Eisenbahnmaterial und deren Zulassung bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • Die Aussetzung gilt so lange, bis die Europäische Gemeinschaft offiziell dem Übereinkommen beigetreten ist.

Reden

13 Reden insgesamt

Pro
Contra
9:20 min
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Eder Kurt
3:43 min
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
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