Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zum Datenschutz-Übereinkommen
abgestimmt am
05.12.2007
Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es den Europäischen Gemeinschaften, dem Übereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten beizutreten und so die internationale Zusammenarbeit im Datenschutz zu stärken.
einfache MehrheitXXIII05.12.2007
Andere
Informatik
Europäische Union
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ermöglichung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaften zum internationalen Datenschutz-Übereinkommen.
Anpassung der Regelungen, sodass die Europäischen Gemeinschaften nun neben den einzelnen Staaten als Vertragsparteien anerkannt werden.
Neuregelung der Stimmrechte im Beratenden Ausschuss, wobei die Stimmen der Gemeinschaften ihrer Anzahl der zuständigen Mitgliedstaaten entsprechen.
Festlegung der formalen Modalitäten für den Beitrittsprozess der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.