Stärkung des Erwerberschutzes bei Bauträgerverträgen
abgestimmt am
11.03.2008
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt den Schutz von Käufern bei Bauträgerverträgen durch bessere Absicherung von Vorauszahlungen, neue Ratenpläne und eine verpflichtende Mängelabsicherung.
einfache MehrheitXXIII11.03.2008
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2008(Das Gesetz tritt für Verträge, die nach dem 30. Juni 2008 abgeschlossen werden, am 1. Juli 2008 in Kraft in. (Basierend auf den Textangaben im Entwurf).)
Verbesserung des Schutzes bei Insolvenz durch optimierte Sicherungsmodelle für Vorauszahlungen.
Verpflichtung der Bauträger, das Risiko von Mängeln (Gewährleistung) durch einen Haftrücklass oder eine Versicherung abzusichern.
Einführung von zwei verschiedenen Ratenplänen, um das finanzielle Risiko bei Bauverzögerungen zu minimieren.
Verlängerung der Rücktrittsfrist für Erwerber auf 14 Tage.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.