Reform der Berufsregister für Hebammen und Zahnärzte
abgestimmt am
13.03.2008
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Registrierungspflicht für Hebammen und verbessert den Rechtsschutz für Hebammen und Zahnärzte durch die Einführung unabhängiger Berufungsinstanzen.
einfache MehrheitXXIII13.03.2008
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Eintragung in das Hebammenregister wird zur zwingenden Voraussetzung für die Ausübung des Berufs.
Hebammen müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Österreichischen Hebammengremium anmelden und Nachweise über Qualifikation, Vertrauenswürdigkeit und Gesundheit vorlegen.
Gegen Entscheidungen zur Berufsberechtigung kann nun vor den unabhängigen Verwaltungssenat des jeweiligen Bundeslandes berufen werden.
Zahnärzte können nun auch dann offiziell als 'berufseingestellt' gelten, wenn sie ihre Tätigkeit faktisch beendet haben, aber die Meldung an die Kammer versäumt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.