Reform der freiwilligen Immobilienversteigerung und Notariatsarchivierung
abgestimmt am
10.04.2008
Zusammenfassung
Das Gesetz reformiert die freiwillige Versteigerung von Immobilien, indem es diese aus der Gerichtszuständigkeit in die Kompetenz der Notare überführt und die Aktenverwaltung modernisiert.
einfache MehrheitXXIII10.04.2008
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2008
Die freiwillige Versteigerung von Immobilien wird aus der Gerichtszuständigkeit in die alleinige Zuständigkeit der Notare überführt.
Eigentümer können nun Rechtsanwälte oder spezialisierte Gewerbetreibende mit der Durchführung der Versteigerung beauftragen.
Wer die Versteigerung für einen Kunden durchführt, muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Bei einem Wechsel des Notars übernimmt der Nachfolger die Verantwortung für die Verwahrung der alten Akten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.