Einführung einer Studienberechtigung für Lehramt ohne Reifeprüfung
abgestimmt am
07.05.2008
Zusammenfassung
Das Hochschul‑Studienberechtigungsgesetz ermöglicht Personen ohne klassische Reifeprüfung den Zugang zu Lehramtsstudien an Pädagogischen Hochschulen, indem es ein Prüfungsverfahren mit vier Fachprüfungen regelt und gleichzeitig Subventionen für private konfessionelle Pädagogische Hochschulen festlegt.
einfache MehrheitXXIII07.05.2008
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Das Gesetz schafft die Möglichkeit, dass Personen ohne Reifeprüfung durch Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung zum regulären Bachelorstudium für Lehramt an einer Pädagogischen Hochschule zugelassen werden können.
Zulassungsvoraussetzungen sind das vollendete 22. Lebensjahr plus eine über die Schulpflicht hinausgehende Berufsausbildung oder das vollendete 20. Lebensjahr mit Lehrabschlussprüfung und mindestens vierjähriger Ausbildungsdauer.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit zu einem allgemeinen Thema und bis zu drei weiteren Prüfungsfächern, wobei Pflicht‑ und Wahlfächer zusammen vier ergeben.
Bestimmte Schulzeugnisse, Externistenprüfungszeugnisse oder vergleichbare Nachweise können von der Studienkommission als Befreiung von einzelnen Prüfungsgebieten anerkannt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.