AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz für die Baubranche
abgestimmt am
06.06.2008
Zusammenfassung
Einführung einer Haftung für Auftraggeber von Bauleistungen für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer.
einfache MehrheitXXIII06.06.2008
Gesetz
Baupolitik
soziale Sicherheit
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Einführung einer Sonderhaftung für Auftraggeber von Bauleistungen bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftragnehmer.
Die Haftung ist auf maximal 20 % des gezahlten Werklohnes begrenzt.
Unternehmen können sich von der Haftung befreien, wenn der Partner auf einer Liste für seriöse Unternehmen steht oder ein Teil des Geldes direkt an die Sozialversicherung gezahlt wird.
Es wird ein Dienstleistungszentrum zur Abwicklung der Zahlungen und zur Führung der Liste seriöser Unternehmen eingerichtet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.