Zusammenfassung
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Österreich und der Türkei.einfache Mehrheit XXIII 06.06.2008
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen gilt für Personen und Unternehmen, die in Österreich oder der Türkei ansässig sind.
- Bauprojekte oder Montagen gelten erst dann als feste Geschäftseinrichtung im Ausland, wenn sie länger als sechs Monate dauern.
- Für Dividendenzahlungen an große Beteiligungen (mindestens 25 % Kapitalanteil) kann ein reduzierter Steuersatz von 5 % angewendet werden.
- Zinsen, die von Banken bezogen werden, unterliegen einem begrenzten Steuersatz von 10 %.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Rossmann Bruno, Mag.
GRÜNE
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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