Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Türkei

Zusammenfassung

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Österreich und der Türkei.
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2008
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen gilt für Personen und Unternehmen, die in Österreich oder der Türkei ansässig sind.
  • Bauprojekte oder Montagen gelten erst dann als feste Geschäftseinrichtung im Ausland, wenn sie länger als sechs Monate dauern.
  • Für Dividendenzahlungen an große Beteiligungen (mindestens 25 % Kapitalanteil) kann ein reduzierter Steuersatz von 5 % angewendet werden.
  • Zinsen, die von Banken bezogen werden, unterliegen einem begrenzten Steuersatz von 10 %.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:24 min
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Türkei
2:17 min
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Türkei
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