Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008
abgestimmt am
06.06.2008
Zusammenfassung
Neuregelung des zwischenstaatlichen Luftverkehrs zur Anpassung an EU-Recht.
einfache MehrheitXXIII06.06.2008
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2008
Das Gesetz regelt den Flugverkehr zwischen Österreich und Staaten außerhalb der EU sowie den Inlandsverkehr durch ausländische Firmen.
Die Verhandlung von Abkommen mit Drittstaaten liegt bei der Bundesregierung, wobei die Ministerien für europäische Angelegenheiten und Verkehr zusammenarbeiten.
Es wird ein öffentliches Verzeichnis geführt, in dem alle verfügbaren Flugrechte und geplanten Verhandlungen für Unternehmen einsehbar sind.
Wenn mehrere Unternehmen um dieselben Flugrechte konkurrieren, entscheidet ein Auswahlverfahren nach Qualität und öffentlichem Nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.