Übergangsbestimmungen zur Legalisierung von Pflege in Privathaushalten

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft Übergangsregelungen, die Pflege und Betreuung in Privathaushalten legalisieren, Verwaltungsstrafen aussetzen und die Verjährungsfristen für Beitragsnachforderungen verkürzen. Es gilt bis zum 31. Dezember 2008.
2/3 Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Pflege und Betreuung in Privathaushalten, wenn die zu betreuende Person Anspruch auf Pflegegeld hat.
  • In den Zeiträumen vor dem 1. Juli 2008 und zwischen dem 1. Juli 2008 sowie dem 31. Dezember 2008 (bei vorheriger Anmeldung) werden diverse Verwaltungsstrafvorschriften ausgesetzt.
  • Wer im Geltungsbereich unberechtigt Pflege‑ oder Betreuungsleistungen erbringt, wird in den genannten Zeiträumen nicht bestraft.
  • Die Verjährungsfrist für Beitrags‑ und Abgabennachforderungen endet am 30. Juni 2008, sofern die Sozialversicherungsanmeldung bis zum 31. Dezember 2008 erfolgt oder die Tätigkeit vor dem 1. Juli 2008 beendet wurde.
Dokumente (PDFs)
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